
Strafverteidiger fordern Änderungen im Sexualstrafrecht
Wien [ENA] Der 21. Kongress österreichischer Strafverteidiger in Salzburg im April 2025 hat sich auch mit dem Thema von Sexualstraftätern im Srafrecht befasst, die angeblich zunehmend selbst Opfer von falschen Beschuldigungen sind. Für die Strafverteidiger entsteht aber in der jetzigen Gesetzeslage daraus ein Problem, weil das mutmaßliche Opfer in der Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Täter nicht mehr aussagen muss.
Zwar werden ihre auf Video aufgezeichneten Angaben in der Verhandlung abgespielt, aber die Strafverteidiger bemängeln, dass damit das Fragerecht der Verteidigung beschnitten wird. Gleichzeitig verlangt die VÖStV eine Änderung des Opfer-Begriffs in der StP0 zu einem "mutmaßlichen Missbrauchsopfer". Hintergrund für diesen doch sehr schweren Eingriff in das Opferrecht ist, dass angeblich Falschaussagen bei Sexualdelikten in den vergangenen Jahren signifikant zugenommen haben, betont der deutsch-schweizerische Psychiater Frank Urbaniok bei dem Kongress. Dass es sich nach ihm sogar um einen "gesellschaftlichen Trend" handeln könnte, zeigt einmal mehr, wie schwer es ist Sexualität und das Geschlechterverhältnis in vernünftige Bahnen zu lenken.
Tatsache ist, dass trotz enormer Bemühungen in den letzten Jahrzehnten die wirtschaftliche Abhängigkeit der Frauen durch viele gesellschaftliche Maßnahmen zu verringern, zeigt auch in Österreich die steigende Tendenz zu Femiziden, dass die Urgewalt Sexualität nicht so ohne weiteres in ein strukturell bedenkliches Rechtssystem gezwängt werden kann. Teilweise ist nämlich das Strafausmaß für Sexualdelikte relativ hoch, während z.B. Gewaltverbrechen, oft begangen von jugendlichen Straftätern, mit schweren körperlichen und psychischen Folgen für die Opfer, oft erstaunlich kulant und "verständnisvoll" geahndet werden, sodass es scheint, dass die sexuelle Aggression als viel gefährlicher angesehen wird, als die Aggression gegen Leib und Leben.