BÖP: Aufnahme psychologischer Behandlung ins ASVG
Wien [ENA] Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen (BÖP) hat anlässlich der Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung mit 1.1.2024 ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu einer Pressekonferenz in Wien eingeladen. Gemeinsam mit maßgeblichen Institutionen wie Caritas, Diakonie, Hilfswerk und der Krebshilfe wurde auf die dringende Notwendigkeit einer kostenfreien, umfassenden Versorgung hingewiesen.
Damit wurde der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien anerkannt, freut sich die Präsidentin des BÖP Dr. Beate Wimmer-Puchinger und pocht auf eine klinisch-psychologische Unterstützung mit der E-Card. Auch Dr. Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, sieht leistbare und verfügbare psychologische Hilfen entscheidend für das gute Aufwachsen von Kindern, die gesundheitliche Probleme haben. Die Perspektive einer Regelfinanzierung psychoonkologischer Leistungen durch die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern via e-Card ist für die Österreichische Krebshilfe entscheidend für den Fortbestand von psychoonkologischen Interventionen für Patient*innen und Angehörige, betont der Präsident Dr. Paul Sevelda.
Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich, geht davon aus, dass unsere Gesellschaft die psychosozialen Herausforderungen des Älterwerdens verdrängt. Deshalb fehlt es auch oft an leistbarer Unterstützung, die gerade bei der schwierigen Auseinandersetzung mit Pflegebedürftigkeit, dem Umgang mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen oder dem Verlust von geliebten Menschen notwendig wird. "Armut kränkt die Seele", beteuert Mag. Martin Schenk, Mitbegründer der Armutskonferenz und zitiert eine Studie die zeigt, dass Einkommensschwächere am stärksten von Depressionen betroffen sind und gleichzeitig weniger Mitteln für psychologische Behandlung haben. Deshalb fordert Schenk eine flächendeckende staatliche Finanzierung.